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Pflanzenheilkunde - Behandeln mit Heilpflanzen

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Pflanzenheilkunde

Behandeln mit Heilpflanzen

Grundsätzlich gilt: Heilpflanzenzubereitungen sind wie auch Phytopharmaka – von wenigen Ausnahmen abgesehen, wie z.B. die Behandlung einer Knollenblätterpilzvergiftung mit Silybinin aus den Früchten der Mariendistel – nicht für die Behandlung in der Akut- und Notfallmedizin gedacht; ebenso wenig für die alleinige Behandlung schwerer Erkrankungen oder Stoffwechselstörungen wie Diabetes mellitus. Heilpflanzenzubereitungen und Phytopharmaka können aber als Teil einer ganzheitlichen Therapie hilfreich sein.

Zubereitungen aus Heilpflanzen und Phytopharmaka sind vorrangig indiziert zur

  • alleinigen Therapie bei leichten bis mittelschweren Erkrankungen und insbesondere bei funktionell bedingten und chronischen Erkrankungen (wie z.B. chronische Obstipation)
  • alleinigen Therapie bei Befindlichkeitsstörungen, z.B. Katarrhe der oberen Luftwege, dyspeptische Beschwerden, Reizmagen, Reizdarm, Prostatahyperplasie, allgemeine Unruhezustände…
  • adjuvanten Therapie bei degenerativen Erkrankungen, ferner in Kombination mit Antibiotika und chemisch-synthetischen Arzneimitteln wie Zytostatika, bei schweren Erkrankungen, Infektionskrankheiten und in der Notfallmedizin.
  • Rezidivprophylaxe nach bestimmten Infektionserkrankungen, z.B. Infektionen im Urogenitaltrakt.
  • Nachbehandlung in der Rekonvaleszenz.

Die Phytotherapie zählt neben Ernährungs-, Bewegungs-, Hydro- und Ordnungstherapie zu den 5 Grundsäulen der klassischen Naturheilverfahren. Die stoffliche Besonderheit verleiht vielen Phytopharmaka ein klinisch und pharmakologisch nachgewiesenes breites therapeutisches und pharmakologisches Wirkungsprofil. Sie beeinflussen beispielsweise die Befindens- als auch die Befundebene und wirken ganz im Sinne der therapeutischen Strategien der Ganzheitsmedizin. Hauptindikationsgebiete sind chronische Erkrankungen oder funktionelle Störungen oder psychosomatische Probleme.

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Auch für die Therapie mit Zubereitungen aus Heilpflanzen sowie Phytopharmaka gilt, dass eine exakte Indikationsstellung, adäquate Dosierung und Beachtung von Kontraindikationen sowie Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln für den Therapieerfolg absolut unerlässlich sind. Der Vorteil gegenüber chemisch-synthetischen Medikamenten besteht in einer größeren therapeutischen Breite, geringeren Nebenwirkungen und selteneren Interaktionen und damit einem erhöhten Sicherheitspotenzial. 

Grenzen der Anwendung

Wer pflanzliche Zubereitungen sowie Arzneimittel erfolgreich einsetzen will, muss auch ihre Grenzen kennen. So darf ihre Wirksamkeit bei bakteriellen Infektionen, Hypertonie oder in der Onkologie nicht überschätzt werden. Die Grenzen der Phytotherapie liegen in der

  • Verwendung bzw. Applikation qualitativ ungeeigneter bzw. nicht rationaler Phytopharmaka, verbunden mit einer Unterdosierung
  • falschen Applikation von Phytopharmaka, z.B. mentholhaltige Zubereitungen in die Nase eines Säuglings, bzw. falschen Applikationsdauer, z.B. Anwendung capsaicinhaltiger Zubereitungen länger als 8 Wochen
  • fehlerhaften Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses und der Überschätzung der Wirksamkeit bei gleichzeitiger Unterschätzung des Schweregrades der Krankheit
  • Unkenntnis von unerwünschten Nebenwirkungen, z.B. beim Auftreten möglicher Allergien. 

Dosierungsangaben/Warnhinweise

Fertig abgepackte und von Firmen vertriebene Arzneitees unterliegen dem Arzneimittelgesetz (AMG). Die Gebrauchsinformationen von Arzneitees enthalten viele Warnhinweise und Einschränkungen zum Gebrauch, die insbesondere vor der Anwendung bei Kindern warnen: Aus arzneimittelrechtlichen und Haftungsgründen muss selbst z.B. bei einem Kamillentee aus der Apotheke der Hinweis aufgeführt sein: „Bei Kindern unter 12 Jahren liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Die Einnahme von Kamillenblüten bei Kindern unter 12 Jahren wird daher nicht empfohlen.“ Ähnliches gilt für Schwangerschaft und Stillzeit: „Wegen nicht ausreichender wissenschaftlicher Daten soll der Arzneitee nicht getrunken werden.“ Wird Kamillentee hingegen als Lebensmittel verkauft, gelten andere Bestimmungen, und er ist ohne die Warnhinweise zu haben.

Kinderdosierungen

Es gibt von der Kooperation Phytopharmaka eine allgemeine Empfehlung für Kinderdosierungen, die immer angewendet werden kann.

  • Säuglinge und Kleinkinder erhalten 1/3 der Dosis für Erwachsene
  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr bekommen etwa die ½ Dosis
  • Für Jugendliche ist etwa ¾ der Erwachsenendosis ausreichend.

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Das Österreichische Arzneibuch gibt folgende Faustregel: 5% der Erwachsenendosis pro Lebensjahr.