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Taping - Preiskalkulation

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Taping

Preiskalkulation

Um das Taping in der eigenen Praxis anzuwenden, ist es sinnvoll, zu überlegen, zu welchem Preis diese Dienstleistung angeboten werden soll.

Da es sich beim Taping um eine Privatleistung handelt, kann dieses bei Privatpatienten über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. über das Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ) als eigenständige Position abgerechnet werden. Nach dem GebüH handelt es sich beim Tapen um die Nr. 33.2 (elastische Stütz-, Tape- oder Pflasterverbände), nach dem GOÄ entspricht das Tapen von kleinen Gelenken der Nr. 206 (Tape-Verband eines kleinen Gelenks), das Tapen von großen Gelenken der Nr. 207 (Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband). Diese sind zu finden unter „Sonderleistungen“ und „Verbände“.

Um das Tapen neben der patientenorientierten Therapie auch wirtschaftlich zu vertreten, sind Kalkulationen für angebotene Tapeanlagen unerlässlich.

Die Marge entspricht der Gewinnspanne. Diese errechnet sich aus dem Einstandspreis, d.h. den Selbst- und Beschaffungskosten. Die Selbstkosten bezeichnen die eigene Arbeitsleistung und Arbeitszeit sowie weitere Aufwendungen (Praxismiete und weitere Fixkosten), die für die umzusetzende Tätigkeit (Tapen) aufgewendet werden. Die Beschaffungskosten entsprechen dem Einkaufspreis einer Taperolle. Der angebotene Preis für die Applikation eines Tapes wird als Verkaufspreis bezeichnet. Die Differenz zwischen Einstands- und Verkaufspreis definiert die Marge (Abb. 14.1).

 

   Abb. 14.1 Ermittlung der Marge.
  Abb. 14.1 Ermittlung der Marge.

 

 

Um den Verkaufspreis zu berechnen, muss der Einstandspreis definiert werden. Dieser setzt sich aus den Selbst- und Beschaffungskosten zusammen. Zudem werden der Einkaufspreis des Tapes und der Materialverbrauch sowie die gewünschte Marge bei der Berechnung einbezogen.

Beispielrechnung Epicondylitis humeri radialis. Die Selbstkosten entsprechen dem Arbeits- und Zeitaufwand für das Applizieren des Tapes. Dieser kann mit 10 Minuten angesetzt werden. Bei einem Stundenlohn von 60,00 € entspräche der Minutenpreis 1,00 € die Minute. Die Selbstkosten entsprechen somit 10,00 € für 10 Minuten Arbeitsaufwand.

Die Beschaffungskosten bzw. der Einkaufspreis entsprechen bei einer Epicondylitis humeri radialis aufgerundet 1,00 €. Dieser lässt sich aus dem Materialeinsatz berechnen. Für dieses Tape werden ca. 35 cm Material benötigt. Bei einer Taperolle von 5 m × 5 cm und einem Rollenpreis von 12,00 € entspricht dies somit aufgerundet 1,00 € für ca. 35 cm.

Die Marge ist zudem von den persönlichen wirtschaftlichen Umständen abhängig. Hierzu zählen beispielsweise die Praxismiete und weitere Fixkosten. In diesem Beispiel wird ein Aufschlag von 30 % angenommen. Die Rechnung setzt sich damit wie folgt zusammen:

  • (Materialeinsatz + Arbeitszeit) + Gewinnmarge = Verkaufspreis
  • 10 min Arbeitsleistung = 10,00 €
  • Materialeinsatz = 1,00 €
  • Aufschlag 30 % = 3,30 € (30 % von 11,00 €)
  • (1,00 € + 10,00 €) + 3,30 € = 14,30 €

 

Der Verkaufspreis entspricht in diesem Beispiel 14,30 € und wird auf 14,00 € abgerundet.