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Homöopathie - Grenzen der homöopathischen Behandlung

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Homöopathie

Grenzen der homöopathischen Behandlung

Die Grenze der homöopathischen Behandlung sollte immer in der Sorgfaltspflicht gegenüber dem Patienten liegen. Wenn sich eine akute Krankheit nicht innerhalb kurzer Zeit bessert, d.h. innerhalb von Minuten bis 3 Tagen je nach Erkrankung, z.B. ein Pseudokruppanfall innerhalb von 15 Minuten, eine Bronchitis innerhalb von 2–3 Tagen, sollte der Patient schulmedizinisch behandelt werden. Bei schweren chronischen Erkrankungen muss abgewogen werden, ob eine homöopathische Behandlung parallel zur schulmedizinischen Behandlung erfolgen soll; bei Akuterkrankungen ob zunächst schulmedizinisch behandelt werden und nach Besserung die Homöopathie mit eingesetzt wird etc. So kann es besser sein, zunächst ein Antibiotikum gegen eine Pneumonie oder sonstige schwere Entzündungen einzunehmen und im Anschluss eine homöopathische Behandlung folgen zu lassen.

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